Papst fordert: Palliativversorgung statt Übertherapie!

Diese Woche war ich wieder in Rom. Dort warb die Päpstliche Akademie für das Leben mit einem Kongress zum Welttag der Kranken für eine angemessene Sterbebegleitung als gute Alternative zur Förderung der Selbsttötung

Am Mittwoch während der Predigt vor dem Welttag der Kranken und einem Palliativkongress im Vatikan drückte Papst Franziskus seine Dankbarkeit für die Palliativversorgung aus, die nach Begleitung und Unterstützung für Menschen am Ende des Lebens strebt. „Ich möchte darauf hinweisen, dass das Recht auf Fürsorge und Behandlung für alle immer Vorrang haben muss, damit die Schwächsten, insbesondere die Alten und Kranken, niemals ausrangiert werden,“ so Papst Franziskus. Und weiter, „In der Tat ist das Leben ein Recht, nicht der Tod, das begrüßt und nicht verwaltet werden muss. Und dieses ethische Prinzip gilt für alle, nicht nur für Christen oder Gläubige.”

Monsignore Vincenzo Paglia, der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, griff dies auf und betonte weiter, dass es für die Kirche fundamental sei, den Familien und den Sterbenden selber zu helfen um Einsamkeit auch in den schwierigen Zeiten zu verhindern.

Wir sind absolut gegen Selbsttötung. Töten sollte vermieden werden, aber auch therapeutische Overkill (=Überversorgung, Anm.) sollte vermieden werden. Was diese beiden Dimensionen gemeinsam haben, ist die Macht über den Tod: Entweder ihn zu beschleunigen oder ihn zu verzögern. Dazwischen“, betonte er, „gibt es Begleitung.”

Abschließend wies Erzbischof Paglia auf die zunehmende Dringlichkeit der Sterbebegleitung in unserer alternden Welt hin und sagte, dass katholische Universitäten eine wichtige Rolle bei der Ausbildung spielen müssen, „um das Bewusstsein für diese Perspektive dessen zu schärfen, was Palliativversorgung bedeutet: Begleitung auf höchstem Niveau, klinisch, kulturell, spirituell und sozial.

In meinem Schlusswort zum Kongress ermutigte ich dazu, dass die Palliativexperten gemeinsam mit dem Vatikan weltweit aktiv bleiben müssen um für die Möglichkeiten der Palliativversorgung aufzuklären und zu werben!

2016 wurde von der Akademie für das Leben eine weltweite Arbeitsgruppe mit Experten gegründet aus der das „PAL-LIFE – Weißbuch für die weltweite Förderung der Palliativversorgung“ hervorging. Zum Download des Weißbuches und weiterer PAL-LIFE-Unterlagen:

http://www.pal-life.org

Und hier gibt es nach und nach die Details zum Kongress:

https://www.academyforlife.va/content/pav/it.html

Corona-Bio-Booster?!

Hier habe ich heute eine interessante Anfrage erhalten.

Nachrichtentext:
Hallo,
ich hoffe ich darf Sie nochmal nerven. Mein Sohn 18 Jahre, war im April 21 genesen (Britische Variante), im August 21 geimpft und jetzt im Januar wieder infiziert (Omikron), mittlerweile genesen. Was gilt hier? Ist er mit der 2. Genesung einer Boosterung gleichgestellt? Wenn nein, wann kann er sich boostern lassen? Nirgendwo finde ich Infos zu diesem Fall. Wäre lieb, wenn Sie Rat geben könnten. 
Viele Grüße,

im April 21  genesen, 

im August 21  geimpft 

im Januar 22  genesen

Das ist so in den Regeln nicht vorgesehen, aber gar nicht so selten. Er HÄTTE sich im November Boostern lassen können. Das hätte ihn wohl vor der, wenn auch milden Omicroninfektion geschützt. Dafür ist nun zu spät. Aber es soll doch eine Anregung sein, sich Boostern zu lassen …

Ich ging bis letzte Woche davon aus, dass er nun wieder für 90 Tage als genesen gelten müsste. SEIT GESTERN ist es nun sogar offiziell. https://hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit

Immerhin ist er ja nun sogar „immuner“ durch die virale „BioBoosterung“ ist als nach einer Boosterung mit welchem Impfstoff auch immer.

Was ich auf jeden Fall nicht empfehlen kann, ist jetzt auf die neuen Impfstoffe zu warten, die ja dann auch wieder so neu sind, dass noch niemand wirklich sicher sagen kann, wie sie wirken und ob es tatsächlich weniger Nebenwirkungen gibt als bei den mRNA-Impfstoffen.

Der Tod macht die Musik!

Oder: Der Ton macht die Musik

Am 22.10.2020, kurz vor dem Shutdown, konnte der Hospizförderverein Fulda noch eine Informationsveranstaltung im Kanzlerpalais durchführen. Ich durfte mitorganisieren und moderieren. Wobei ich sagen muss, dass mir moderieren der verschiedensten Themen immer mehr Freude macht.

Hinterbliebene von vier Verstorbenen und ihre Helfer berichten zu Ängsten und auch schönen Augenblicken in Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. Das Duo Zweiklang umrahmte mit sehr, sehr passenden Tönen und Texten.

Das Video dauert zwei Stunden. Ich habe die Bildqualität bei der riesengroßen Datei eingeschränkt, damit man es leichter streamen kann. Hineinschauen lohnt sich!

5. Was bedeutet der Beruf in der Palliativmedizin für Sie?


Für mich ist es die Arbeit, die ich mit Abstand am Liebsten mache. Es gibt extreme Höhen und Tiefen. Riesen Probleme, die bearbeitet und gelöst werden sollen. Oftmals die wunderbare Rückmeldungen von den Sterbenden und den Angehörigen, auch den Hinterbliebenen. Dabei kenne ich auch das ganze Spektrum an sterbenden Patienten vom Säugling bis zum 110jährigen.


Wichtig ist mir dabei die Arbeit mit dem Patienten selbst, wie auch die Aufklärungsarbeit und die Unterstützung von Strukturbildungen, im weitesten Sinne die politische Arbeit. Da habe ich schon sehr, sehr viel lernen können, bin weit herumgekommen. Für Sie als Schülerin in Religionslehre ist es wohl interessant, dass ich in meiner Funktion als Palliativmediziner mit z. B. vielen Ministern diskutieren konnte, jetzt schon sechs oder sieben Male in den Vatikan eingeladen wurde und immer wieder Papst Franziskus begegnen konnte. Auch zu kurzen Gesprächen.

Solche Dinge wären mir ohne die Palliativversorgung nie passiert …

Corona und Patientenverfügung – in 99 Sekunden

kurz und knackig.

Was ist jetzt wirklich wichtig, wenn ein Mensch hochbetagt, etwas krank und lebenssatt ist UND eine weitere Krankenhauseinweisung mit möglicher Übertherapie verhindern will?

Wie können Sie sich und Ihre Angehörigen schützen, dass nicht viel zu viel getan wird, wenn Sie nicht mehr ins Krankenhaus kommen wollen.

Das erkläre ich hier in 99 Sekunden.

Wenn noch Fragen offen sind oder wenn Sie Ergänzungen haben, können Sie den Blog gerne kommentieren.

Patientenverfügung aktuell

Eine Patientenverfügung auszufüllen. Das schiebt fast jeder gerne vor sich her. Man mag einfach nicht darüber nachdenken. Man will nicht entscheiden. Und wenn eine Verfügung ausgefüllt wird, dann passt sie vielfach doch nicht so ganz auf das, was man eigentlich sagen wollte. Es gibt hunderte von Vorlagen, welche soll man nehmen?

Patientenverfügung ist ein Thema das leider viel zuviel verdrängt wird! Ich bin intensiv eingebunden in die Überlegungen zur Versorgung von Corona-Patienten. Und auch in die praktische Versorgung im Pflegeheim.

Worauf kommt es bei einer Patientenverfügung an, wenn ein Mensch vielleicht hochbetagt zuhause oder im Pflegeheim lebt? Wenn er zunehmend schwächer wird und es vermeiden will, dass er auch ohne tödliche Krankheit nicht mehr auf eine Intensivstation kommt oder wiederbelebt wird.

Die Verfügung muss um genau diesen Punkt ergänzt werden, die Patientenverfügung soll JETZT gelten.

Wie das geht und noch einige Kniffe mehr, erkläre ich in diesem Video.

Hier ist der Link zum Video

Notfallmedikamente im Pflegeheim?!

Notfallmedikamente – Online Tutorial für Pflegeeinrichtungen Teil 4 Im Notfall ist keine Zeit. Wenn es zwei oder mehr dringende Fälle zugleich gibt, ist gutes Krisenmanagement gefragt. Dazu gehört auch, vorauszuschauen. Nachts. Am Wochenende. Am Feiertag. Auch da kommt es zu Krisen. Ein Arzt muss gerufen werden. Vielleicht kann er schon am Telefon anordnen, was sofort zu tun ist. Das ist zum Beispiel immer (!) bei Erstickungsangst notwendig.

Welche Medikamente kommen da in Frage?

Woher kann ich sie bekommen?

Wie wende ich sie an?

Wie sollen dann Medikamente aus der Apotheke beikommen, für die es noch nicht einmal ein Rezept gibt? Es gibt nur eine einzige Lösung. Einen kleinen Notfallvorrat. Das sind nur wenige, wichtige Medikamente, wie sie auch der Palliativmediziner in der Tasche hat. Sie sollten unter sicherem Verschluss direkt in der Pflegeeinrichtung griffbereit vorhanden sein.

Die wichtigsten Fakten komprimiert und gut verständlich beantworte ich in diesem online-Tutorial.

Atemnot! Tutorial für Pflegeinrichtungen

Gerade jetzt in den Zeiten der Corona-Krise kann es für Pflegeeinrichtungen sehr, sehr schwer werden.

In allererster Linie sind natürlich die Bewohner betroffen und deren Angehörige! Aber, die Entscheider und die Mitarbeiter brauchen jetzt die wichtigsten Informationen in möglichst verständlicher und kompakter Form.

Die Deutsche PalliativStiftung mit ihrem neuen Palli-Studio entwickelt zu diesem Basiswissen für die Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen ein kompaktes Tutorial zum freien Download. Hier sind die ersten drei Teile dazu:

Teil 1 Palliativ-Ampel
https://youtu.be/basyloprRzg

Teil 2 Atemnot erkennen
https://youtu.be/M-VfDyCc_sM

Teil 3 bei Atemnot handeln
https://youtu.be/kfsZwZHCx5s

Die Zeit läuft: Die Palliativ-Ampel

In guten Zeiten, wie auch ganz besonders in Krisenzeiten brauchen wir für medizinische Notfälle ein System der schnellen und sehr leicht verständlichen Orientierung zum Patientenwillen.

Die Deutsche PalliativStiftung hat hierfür im Rahmen des vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderten „Pilotprojektes Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen“ die Palliativ-Ampel entwickelt. Wir sind uns sicher, dass dies eine extrem gute Hilfe für die Praxis ist.

Informationsmaterial und Druckvorlagen können Sie unter dem Link herunterladen.

Weil die Zeit auch gerade jetzt in der Corona-Krise (ab)läuft, haben wir hier „über Nacht“ mit einem exzellenten Team eine erste, gut für jeden Interessierten verständliche Präsentation dazu erstellt. Wir werden kleine Technische Probleme in den nächsten Tagen noch ausbügeln. JETZT ist es erst einmal wichtig, das notwendigste Wissen zu verbreiten.

Herzlichen Dank an das HMSI, 20 Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Fulda, die an der Entwicklung beteiligt waren und besonders Ute Buchwald-Malkmus, Elke Hohmann, Jana & Jörg Schmidt für die schnelle Produktion des Videos als Tutorial.

Warum der § 217 StGB genau richtig ist.

Warum der § 217 verfassungsgemäß ist und der Staat Schwache schützen muss!
Die erste Ausstrahlung dieses Beitrags erfolgte im Offenen Kanal Fulda am 29.11.19.

Fakten statt Fake news.

Dr. iur. utr. Carsten Schütz und Dr. med. Sitte sprechen mit ihrer ganzen Expertise über dieses sehr sensible Thema über das leider viel zu oft faktenfrei und überemotional diskutiert wird.


Das vor drei Jahren eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ermöglicht die Versorgung Schwerkranker und schützt zugleich davor, dass diese glauben, ihren Angehörigen oder der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dank der vorhandenen hospizlich-palliativen Möglichkeiten der Linderung und Behandlung muss niemand aus Angst vor Leiden seinem Leben ein Ende setzen! Linderung ist immer möglich.


Immer wieder geben hier selbst vermeintlich ausgewiesene Medizin- und Rechtsexperten völlig haltlose Stellungnahmen voller falscher Aussagen ab. Nachfragen nutzt und schärft die Argumente. Deshalb sollte jeder Interessierte gerne kritisch hinterfragen, was Schütz und Sitte behaupten, wie auch dasselbe auch umsomehr für die Gegenseite gelten muss.
Schütz und Sitte geben klar und fundiert Antwort. Antworten, die jeder Überprüfung stand halten.

Hier geht es zum Video.