Wenn Eltern sterben …

Sterben ist ein Thema, dass die meisten Erwachsenen trifft. Irgendwann – egal wie alt wir werden – sind die meisten von uns Vollwaise. Aber manchmal läuft es anders, nicht der Reihe nach oder auch nicht zur angemessenen Zeit. Dann sterben Vater oder Mutter, wenn die Kinder noch sehr jung sind. Dann selber zu sterben ist ein schon eine große Herausforderung. In dieser Zeit für die Kinder in der rechten Weise da zu sein eine noch größere!

Dazu habe ich ein sehr schönes Fundstück. Die Website „Stark auch ohne Muckis“ mit nicht nur gut gemeinten, sondern sehr guten Ratschlägen für Kinder und Eltern. Für Eltern, bei denen einer von beiden lange vor der Zeit gehen muss:

Papst fordert: Palliativversorgung statt Übertherapie!

Diese Woche war ich wieder in Rom. Dort warb die Päpstliche Akademie für das Leben mit einem Kongress zum Welttag der Kranken für eine angemessene Sterbebegleitung als gute Alternative zur Förderung der Selbsttötung

Am Mittwoch während der Predigt vor dem Welttag der Kranken und einem Palliativkongress im Vatikan drückte Papst Franziskus seine Dankbarkeit für die Palliativversorgung aus, die nach Begleitung und Unterstützung für Menschen am Ende des Lebens strebt. „Ich möchte darauf hinweisen, dass das Recht auf Fürsorge und Behandlung für alle immer Vorrang haben muss, damit die Schwächsten, insbesondere die Alten und Kranken, niemals ausrangiert werden,“ so Papst Franziskus. Und weiter, „In der Tat ist das Leben ein Recht, nicht der Tod, das begrüßt und nicht verwaltet werden muss. Und dieses ethische Prinzip gilt für alle, nicht nur für Christen oder Gläubige.”

Monsignore Vincenzo Paglia, der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, griff dies auf und betonte weiter, dass es für die Kirche fundamental sei, den Familien und den Sterbenden selber zu helfen um Einsamkeit auch in den schwierigen Zeiten zu verhindern.

Wir sind absolut gegen Selbsttötung. Töten sollte vermieden werden, aber auch therapeutische Overkill (=Überversorgung, Anm.) sollte vermieden werden. Was diese beiden Dimensionen gemeinsam haben, ist die Macht über den Tod: Entweder ihn zu beschleunigen oder ihn zu verzögern. Dazwischen“, betonte er, „gibt es Begleitung.”

Abschließend wies Erzbischof Paglia auf die zunehmende Dringlichkeit der Sterbebegleitung in unserer alternden Welt hin und sagte, dass katholische Universitäten eine wichtige Rolle bei der Ausbildung spielen müssen, „um das Bewusstsein für diese Perspektive dessen zu schärfen, was Palliativversorgung bedeutet: Begleitung auf höchstem Niveau, klinisch, kulturell, spirituell und sozial.

In meinem Schlusswort zum Kongress ermutigte ich dazu, dass die Palliativexperten gemeinsam mit dem Vatikan weltweit aktiv bleiben müssen um für die Möglichkeiten der Palliativversorgung aufzuklären und zu werben!

2016 wurde von der Akademie für das Leben eine weltweite Arbeitsgruppe mit Experten gegründet aus der das „PAL-LIFE – Weißbuch für die weltweite Förderung der Palliativversorgung“ hervorging. Zum Download des Weißbuches und weiterer PAL-LIFE-Unterlagen:

http://www.pal-life.org

Und hier gibt es nach und nach die Details zum Kongress:

https://www.academyforlife.va/content/pav/it.html

Von der Suizidassistenz zur Tötung ohne Verlangen

Wie wird sich das Thema in Zukunft in Deutschland weiterentwickeln?


Wer A sagt, wird auch B sagen. Wir Deutschen sind gründlich. Bis vor wenigen Wochen gab es unisono ein Geheule, ich würde jetzt wieder die Nazi-Keule schwingen, wenn ich sagte, der Trend würde Richtung Tötung ohne Verlangen gehen. Kein vernünftiger Mensch würde dies in Deutschland fordern, so hieß es. Wir sollten aus der Geschichte lernen. Nun, im Januar 2021 hat der Strafrechtler Prof. Thomas Fischer als erster und noch etwas verschämt gefordert, der § 216 StGB müsse „ergänzt werden“.

Nun im Februar haben die Strafrechtler Prof. Carina Dorneck, Prof. Ulrich M. Gassner, Prof. Jens Kersten und Prof. Franz Josef Lindner, Kim Philip Linoh, Henning Lorenz, Prof. Henning Rosenau und Prof. Birgit Schmidt am Busch gefordert, den § 216 StGB ganz zu streichen. Der § 216 StGB verbietet bisher noch die Tötung auf Verlangen … Für Interessierte ist hier der Link dazu: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sterbehilfe-augsburg-muenchner-hallescher-entwurf-juraprofessoren-toedliches-medikament-ohne-staat-unabhaengige-kommission-aerzte-freiwillig-aktive-sterbehilfe-behandlungsabbruch-suizid/


Das ist genau das, was ich mit dem Dammbruch und der schiefen Ebene prophezeit habe. Ich gehe davon aus, dies wird so weitergehen. Wir bekommen das qualitätsgesicherte Frühableben auf  Wunsch und auch, was ich noch schlimmer finde, das Mitleidstöten von Menschen, über die andere urteilten, dass deren Leben so „nur noch Leiden sei“ und „keinen Wert mehr habe“.
Kurz, ich gehe davon aus, dass wir in Deutschland organisierte Beihilfe zur Selbsttötung leicht verfügbar erhalten, die Tötung auf Verlangen und auch die Tötung ohne Verlangen. Dies in deutscher Gründlichkeit alles eingehend mit vielen Vorschriften geregelt …

„Den eignen Tod, den stirbt man nur, doch mit dem Tod der anderen muss man leben.“ Masha Kaléko im Gedicht „Memento“

5. Was bedeutet der Beruf in der Palliativmedizin für Sie?


Für mich ist es die Arbeit, die ich mit Abstand am Liebsten mache. Es gibt extreme Höhen und Tiefen. Riesen Probleme, die bearbeitet und gelöst werden sollen. Oftmals die wunderbare Rückmeldungen von den Sterbenden und den Angehörigen, auch den Hinterbliebenen. Dabei kenne ich auch das ganze Spektrum an sterbenden Patienten vom Säugling bis zum 110jährigen.


Wichtig ist mir dabei die Arbeit mit dem Patienten selbst, wie auch die Aufklärungsarbeit und die Unterstützung von Strukturbildungen, im weitesten Sinne die politische Arbeit. Da habe ich schon sehr, sehr viel lernen können, bin weit herumgekommen. Für Sie als Schülerin in Religionslehre ist es wohl interessant, dass ich in meiner Funktion als Palliativmediziner mit z. B. vielen Ministern diskutieren konnte, jetzt schon sechs oder sieben Male in den Vatikan eingeladen wurde und immer wieder Papst Franziskus begegnen konnte. Auch zu kurzen Gesprächen.

Solche Dinge wären mir ohne die Palliativversorgung nie passiert …

Patientenverfügung aktuell

Eine Patientenverfügung auszufüllen. Das schiebt fast jeder gerne vor sich her. Man mag einfach nicht darüber nachdenken. Man will nicht entscheiden. Und wenn eine Verfügung ausgefüllt wird, dann passt sie vielfach doch nicht so ganz auf das, was man eigentlich sagen wollte. Es gibt hunderte von Vorlagen, welche soll man nehmen?

Patientenverfügung ist ein Thema das leider viel zuviel verdrängt wird! Ich bin intensiv eingebunden in die Überlegungen zur Versorgung von Corona-Patienten. Und auch in die praktische Versorgung im Pflegeheim.

Worauf kommt es bei einer Patientenverfügung an, wenn ein Mensch vielleicht hochbetagt zuhause oder im Pflegeheim lebt? Wenn er zunehmend schwächer wird und es vermeiden will, dass er auch ohne tödliche Krankheit nicht mehr auf eine Intensivstation kommt oder wiederbelebt wird.

Die Verfügung muss um genau diesen Punkt ergänzt werden, die Patientenverfügung soll JETZT gelten.

Wie das geht und noch einige Kniffe mehr, erkläre ich in diesem Video.

Hier ist der Link zum Video

Atemnot! Tutorial für Pflegeinrichtungen

Gerade jetzt in den Zeiten der Corona-Krise kann es für Pflegeeinrichtungen sehr, sehr schwer werden.

In allererster Linie sind natürlich die Bewohner betroffen und deren Angehörige! Aber, die Entscheider und die Mitarbeiter brauchen jetzt die wichtigsten Informationen in möglichst verständlicher und kompakter Form.

Die Deutsche PalliativStiftung mit ihrem neuen Palli-Studio entwickelt zu diesem Basiswissen für die Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen ein kompaktes Tutorial zum freien Download. Hier sind die ersten drei Teile dazu:

Teil 1 Palliativ-Ampel
https://youtu.be/basyloprRzg

Teil 2 Atemnot erkennen
https://youtu.be/M-VfDyCc_sM

Teil 3 bei Atemnot handeln
https://youtu.be/kfsZwZHCx5s

Die Zeit läuft: Die Palliativ-Ampel

In guten Zeiten, wie auch ganz besonders in Krisenzeiten brauchen wir für medizinische Notfälle ein System der schnellen und sehr leicht verständlichen Orientierung zum Patientenwillen.

Die Deutsche PalliativStiftung hat hierfür im Rahmen des vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderten „Pilotprojektes Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen“ die Palliativ-Ampel entwickelt. Wir sind uns sicher, dass dies eine extrem gute Hilfe für die Praxis ist.

Informationsmaterial und Druckvorlagen können Sie unter dem Link herunterladen.

Weil die Zeit auch gerade jetzt in der Corona-Krise (ab)läuft, haben wir hier „über Nacht“ mit einem exzellenten Team eine erste, gut für jeden Interessierten verständliche Präsentation dazu erstellt. Wir werden kleine Technische Probleme in den nächsten Tagen noch ausbügeln. JETZT ist es erst einmal wichtig, das notwendigste Wissen zu verbreiten.

Herzlichen Dank an das HMSI, 20 Pflegeeinrichtungen aus dem Landkreis Fulda, die an der Entwicklung beteiligt waren und besonders Ute Buchwald-Malkmus, Elke Hohmann, Jana & Jörg Schmidt für die schnelle Produktion des Videos als Tutorial.

Warum der § 217 StGB genau richtig ist.

Warum der § 217 verfassungsgemäß ist und der Staat Schwache schützen muss!
Die erste Ausstrahlung dieses Beitrags erfolgte im Offenen Kanal Fulda am 29.11.19.

Fakten statt Fake news.

Dr. iur. utr. Carsten Schütz und Dr. med. Sitte sprechen mit ihrer ganzen Expertise über dieses sehr sensible Thema über das leider viel zu oft faktenfrei und überemotional diskutiert wird.


Das vor drei Jahren eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ermöglicht die Versorgung Schwerkranker und schützt zugleich davor, dass diese glauben, ihren Angehörigen oder der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dank der vorhandenen hospizlich-palliativen Möglichkeiten der Linderung und Behandlung muss niemand aus Angst vor Leiden seinem Leben ein Ende setzen! Linderung ist immer möglich.


Immer wieder geben hier selbst vermeintlich ausgewiesene Medizin- und Rechtsexperten völlig haltlose Stellungnahmen voller falscher Aussagen ab. Nachfragen nutzt und schärft die Argumente. Deshalb sollte jeder Interessierte gerne kritisch hinterfragen, was Schütz und Sitte behaupten, wie auch dasselbe auch umsomehr für die Gegenseite gelten muss.
Schütz und Sitte geben klar und fundiert Antwort. Antworten, die jeder Überprüfung stand halten.

Hier geht es zum Video.

Die Zeit läuft: Ist sterben jetzt verboten?

Der § 217 StGB. Ist sterben jetzt verboten?

Die erste Ausstrahlung erfolgte im Offenen Kanal Fulda am 21.11.19 um 20:21 Uhr. Wir wollen mit dieser neuen, regelmäßigen Sendereihe namens „Die Zeit läuft.“ darauf hinweisen, dass in der Diskussion um die Hospizarbeit und Palliativversorgung keine Zeit zu verlieren ist.

Wir werden Fakten statt Fake news liefern.

Dr. iur. utr. Carsten Schütz und ich sprechen mit unserer ganzen Expertise aber auch Empathie über dieses sehr sensible Thema, über das leider viel zu oft faktenfrei und überemotional diskutiert wird. Stellt das vor drei Jahren eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ein Problem in der Versorgung Schwerkranker dar, wie es immer wieder gebetsmühlenartig von Lobbyisten zur Selbsttötungsförderung behauptet wird?

Müssen Ärzte, die Palliativpatienten jetzt noch mehr Angst haben, straffällig zu werden?

Immer wieder geben leider hierzu selbst vermeintlich ausgewiesene Rechtsexperten völlig haltlose Stellungnahmen voller falscher Aussagen ab. Eigentlich kaum vorstellbar für Laien, dass sogar bekannte Experten komplett falsche Fakten liefern und Dichtung und Wahrheit (hoffentlich) unwissentlich bunt vermengen.

Wie am 18.11.2019 im Interview mit der Augsburger Zeitung z. B. der renommierte Medizinrechtler Prof. Dr. Josef Franz Lindner, der zitiert wird, dass “ wir grundsätzlich an dem Verbot des assistierten Suizids festhalten“ sollten (es gibt doch gar kein Verbot!) und dass man für „die legale Sterbehilfe ganz enge Kriterien“ einführen sollte. Und noch mehr Unfug dazu, glaubhaft präsentiert. Schütz und ich geben klare und fundierte Antworten. Antworten, die jeder Überprüfung stand halten.

Hier ist der Link zur Sendung.