Warum der § 217 StGB genau richtig ist.

Warum der § 217 verfassungsgemäß ist und der Staat Schwache schützen muss!
Die erste Ausstrahlung dieses Beitrags erfolgte im Offenen Kanal Fulda am 29.11.19.

Fakten statt Fake news.

Dr. iur. utr. Carsten Schütz und Dr. med. Sitte sprechen mit ihrer ganzen Expertise über dieses sehr sensible Thema über das leider viel zu oft faktenfrei und überemotional diskutiert wird.


Das vor drei Jahren eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ermöglicht die Versorgung Schwerkranker und schützt zugleich davor, dass diese glauben, ihren Angehörigen oder der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dank der vorhandenen hospizlich-palliativen Möglichkeiten der Linderung und Behandlung muss niemand aus Angst vor Leiden seinem Leben ein Ende setzen! Linderung ist immer möglich.


Immer wieder geben hier selbst vermeintlich ausgewiesene Medizin- und Rechtsexperten völlig haltlose Stellungnahmen voller falscher Aussagen ab. Nachfragen nutzt und schärft die Argumente. Deshalb sollte jeder Interessierte gerne kritisch hinterfragen, was Schütz und Sitte behaupten, wie auch dasselbe auch umsomehr für die Gegenseite gelten muss.
Schütz und Sitte geben klar und fundiert Antwort. Antworten, die jeder Überprüfung stand halten.

Hier geht es zum Video.

Durch Sedierung weiterleben können

Heute poste ich einen Teil aus dem Video, der mir so wichtig ist, dass ich es immer wieder und und wieder und wieder wiederholen will. In völlig ausweglos erscheinender Situation, bei körperlichem Leiden, wenn der Tod gänzlich alternativlos erscheint, sollte man wissen, dass menschliche und medikamentöse Hilfe immer noch möglich ist. Leitliniengerechte, angepasste palliative Sedierung kann hier der Schlüssel zur Hilfe sein.

Nur dann kann man entscheiden, ob man leben oder sterben will, wenn man zur Wahl auch die Alternativen kennt.

Hier ist der Link zum Videoclip