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Düstere Bilder …

Folgende Mail erhielt ich vor ein paar Tagen, ich darf sie posten:

heute erhielt ich Ihr Buch „Ambulante Palliativversorgung“ , vor einigen Wochen hatte ich bei Ihnen das Buch „Die Pflegetipps“ bestellt. Mein Ehemann Hans ist mit 63 Jahren an ALS erkrankt, ist inzwischen in Pflegegrad 4 eingestuft, seine Lähmungen sind sehr deutlich fortschreitend.

Eben sah mein Mann die beiden Bücher auf dem Schreibtisch liegen (wir hatten sie zusammen bestellt) und äußerte sich bestürzt über die Titelbilder der beiden Bücher.

Beim „Meerbild“ meinte er: „Das Bild macht mir Angst. Es macht mir keinen Mut, den Weg mit Palliativversorgung zu gehen. Der Weg sieht sehr wackelig aus, die Stütze sehen nicht aus, als könnten sie mich tragen und die Farben des Bildes sehen sehr traurig aus. Was ist denn damit gemeint? Ich würde mir wünschen aus der Ungeordnetheit der jetzigen Gedanken und Gefühle sicher an der Hand eines SAPV-Teams Richtung Silberstreif zu gehen.“

Beim Bild der 2-3 Menschen sagte er: „Bin ich schon weg? Ich bin doch noch hier. Gebückte traurige düstere Haltung der Übrigbleibenden. Ein Schatten meiner Selbst. Aber ich lebe doch noch. So will ich doch nicht auf den Tod zugehen. Oder ist das Jesus mit den Jüngern auf dem Weg nach Kapernaum? Aber die waren doch nach der Begegnung mit Jesus froh.“
Ich möchte Sie auf diesem Wege an den Gedanken meines Mannes teilhaben lassen. Vielleicht können diese Gedanken eine Diskussion in Ihrem Team bewirken.

Herzlichen Dank für die zügige Zusendung der Bücher. Wir wünschen Ihnen allen eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit.

Soweit der Brief. Diese Reaktion hat mich einen Moment bestürzt. Dann war aber mein spontaner Gedanke: Ziel erreicht. Die beiden Bilder hatte ich selber ausgesucht. Den Steg auch selber fotografiert. Ja. Sie können düster wirken.

Die drei Menschen auf dem Ölgemälde haben mich beim ersten Mal und dann immer wieder berührt. Ja, es ist der Weg mit den Emmaus-Jüngern. Doch war dieser Weg eben nicht nur froh, heiter, von Erkenntnis durchdrungen. Sondern das Gegenteil. Düster, von tiefster Verzweiflung gedrückt. Und erst beim Gehen, beim Schweigen, Hören wurde aus dieser Verzweiflung Erkenntnis. Das ist etwas, das für mich aus diesem Bild spricht. Vielleicht ist dieses Bild tatsächlich geeignet, im Betrachter Gefühle zu erzeugen, die in seinem Inneren stecken und dann – etwas pathetisch ausgedrückt – ihn ins Helle zu geleiten?

Mit dem Steg fühle ich mich persönlich sehr verbunden. Wobei mein Eindruck dessen ganz ähnlich ist, wie bei den Emmaus-Jüngern. Ich habe das Foto bei einem furchtbare Tropengewitter auf den Philippinen gemacht. Mit Bio-Blitz gewissermaßen. Dieser Steg war unser, mein Weg zu einem kleinen aber absolut exquisiten Tauchrevier. Dort war ich 2010/2011 für sechs volle Wochen an einem Ort. Ich habe selten schöneres erlebt. Und dieser Steg wurde in den sechs Wochen dreimal von Stürmen und Wellen zerstört und dreimal wiederaufgebaut. Wobei auch wir wenigen Touristen kräftig mit angepackt hatten.

Übrigens, Die Emmaus-Jünger von Janet Brooks Gerloff. Dort konnten eine Handvoll Palli-Aktiver (Eckhard Eichner, Paul Herrlein, Andreas Müller und ich) im Februar 2010 durch Vermittlung von Veronika Schönhofer-Nellessen und dank des genialen Moderators Karl-Heinz Oedekoven mit Ulla Schmidt, BMim für Gesundheit a. D. einen Tag lang intensiv diskutieren und die Deutsche PalliativStiftung nahm konkret Gestalt an.

Und dank der mit deren Hilfe weiter gewachsenen spezialisierten ambulanten Palliativversorgung muss kein ALS-Patient mehr Angst haben zu ersticken, wenn er die guten Behandlungsmöglichkeiten der SAPV zulässt.

Tötung auf Verlangen.

Tötung auf Verlangen statt Palliativversorgung?

m 01. Dezember 2020 ist auf Frontal 21 der Oberste Bundesrichter a. D. Prof. Thomas Fischer (medienpräsent als „Fischer im Recht!“) zu sehen und zu hören, er fordert § „216 StGB müsste ergänzt werden, ich meine, dass man nicht abgrenzen kann zwischen Beihilfe und Täterschaft“. Das ist ein Paradigmenwechsel! Im Klartext für Nicht-Juristen: § 216 StGB verbietet die Tötung auf Verlangen. Eine Ergänzung des § 216 StGB wird diese ermöglichen. Das ist genau die schiefe Ebene, vor denen Michael Brand und ich seit Jahren gewarnt haben.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/sterbehilfe-138.html

Leider glaube ich, dass wir nun auch in Deutschland die Tore für das sozialverträgliche Frühableben weit aufgestoßen haben. Es ist keine Frage mehr, ob wir auf der schiefen Ebene hinabrutschen. Wir Deutschen haben es nur noch in der Hand, wie schnell wir hinunterschlittern werden.

Die Deutsche PalliativStiftung wird weiter für Hospizarbeit und Palliativversorgung und gegen Tötungen kämpfen. Helfen Sie uns dabei und unterstützen Sie die DPS unter https://www.palliativstiftung.de/spenden-foerdern/spenden/spendenmoeglichkeiten/

„Lebensbeendende Handlungen“

Immer wieder kann man in den Medien wieder schlimme Berichte lesen, dass Ärzte und/oder aus so von ihnen verstandenen Mitleid getötet haben. Man mag dazu ethisch stehen, wie man es persönlich für richtig hält. Oft höre ich den bekannten Spruch „Pferden gibt man einen Gnadenschuss“ oder auch „Das ist doch kein Leben mehr.“

Auf jeden Fall gilt juristisch, dass in Deutschland die Tötung mit oder ohne Verlangen eine Straftat ist.

BILD hat mich dazu befragt, und recht plastisch zusammengefasst, dies möchte ich gerne etwas ergänzen:

  1. Ich selber bin oft schon um Tötung von oder für Palliativpatienten gebeten worden, noch nie habe ich es dann tun müssen. Immer gab es einen anderen Ausweg in der Leidenslinderung.
  2. Durch ein sogenannte Palliative Sedierung, über die ich hier im Blog schon berichtet habe, kann jederzeit ein Mensch soweit in den Schlaf gebracht werden, dass er nicht mehr sein Leiden bewußt empfinden wird.
  3. So eine Palliative Sedierung muss gut überwacht werden, es ist nichts für ungeübte Anfänger und Einzelkämpfer.
  4. Eine Palliative Sedierung kann zur Lebensverkürzung missbraucht werden. In den Niederlanden ist es so eine Alternative zur schnellen Tötung mit einer Spritze nach den dort geltenden Vorschriften. Dies kommt sicher so auch in Deutschland vor.
  5. Es gibt gute Untersuchungen in Deutschland die zeigen, dass ein niedrig ein- bis zweistelliger Prozentzahl der Befragten Fälle von Tötungen kennt. DAS nenne ich erschreckend viel.

Lebensverkürzung in Deutschland

Aktuelle juristische Situation zur Lebensverkürzung in Deutschland 

Es gibt viele Unsicherheiten, was in Deutschland erlaubt und was verboten ist.

In Deutschland ist immer der Patientenwille entscheidend, damit behandelt werden darf. Er kann auch schriftlich in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. Ist kein Patientenwille bekannt, muss der mutmaßliche Wille herausgefunden werden, um eine dem – nun mutmaßlichen – Willen des Patienten entsprechende Entscheidung treffen zu können.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 26.02.2019 hat jeder Mensch in Deutschland das Recht sich an einem gewünschten Zeitpunkt das Leben zu nehmen und dafür auch die Hilfe in Anspruch zu nehmen, die er möchte. Dies ist völlig unabhängig von Alter, Krankheit, Hilfebedürftigkeit oder Leiden. Das Urteil warf die Frage auf: Kann ein Patient keinen Suizid begehen, hätte er dann ein Recht zur Tötung auf Verlangen?

Seit dem Urteil des BVerfGs ist nun jede Form von Beihilfe zum Suizid erlaubt. Dies gilt prinzipiell für alle Menschen jeder Berufsgruppe. So handeln auch Ärzte straffrei, die Suizidassistenz leisten. Die Berufsordnungen der einzelnen Ärztekammer halten die Beihilfe allerdings für unzulässig und bedrohen Ärzte nur theoretisch mit Sanktionen, denn noch nie (!) wurden sie in Deutschland angewendet.

Einzelpersonen und Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas, Exit, Sterbehilfe Deutschland dürfen tätig werden. Dies ist sowohl gewerblich (gegen eine Vergütung), wie auch organisiert (z. B. im Verein oder einer Firma) und eben auch Einzelpersonen geschäftsmäßig (wiederholten, routinemäßigen) erlaubt. Erstaunlicherweise gibt es aktuell aber keine öffentlich bekannte Praxis der Suizidförderung durch die Gruppen, die geklagt hatten.

Das BVerfG hat zwar vorgeschlagen, dass der Staat über eine Regulierung, sowie eine Kontrolle nachdenken und eine solche einführen könnte. Das Recht gilt aber auch völlig unabhängig von Regeln und Kontrolle. In der Schweiz ist die Beihilfe zur Selbsttötung strafbar und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Auch folgt nach jeder Suizidassistenz in der Schweiz ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren zur Überprüfung der Regeleinhaltung.

Definitiv verboten ist die Tötung auf Verlangen in Deutschland wie auch in der Schweiz. Sie ist strafbar nach § 216 StGB und lediglich in den Benelux-Staaten unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Getötet wird dort von Ärzten mit Medikamenteninjektion in einem Umfang, der für Deutschland etwa 25.000 Tötungen pro Jahr entspräche.

Ein Sterben zulassen ist immer geboten, wenn es dem Willen des Patienten entspricht (wegweisendes BGH-Urteil aus 2010). Eine Behandlung gegen den Patientenwillen und die auch die Nichtbehandlung von Leiden des Patienten ist eine Körperverletzung (§ 223 StGB). Leider ein alltägliches Problem in Deutschland, das nahezu nie zur Anzeige gemacht wird.

Ebenfalls verboten ist natürlich die Tötung ohne Verlangen. Ich gehe von einer hohen Dunkelziffer aus, wo entweder wegen mangelnder Erfahrung oder auch wider besseres Wissen bei schwerstkranken Patienten selbst ohne deren Wissen Medikamente gesteigert werden mit dem Ziel das Leben zu verkürzen.

Was tun, wenn man sich das Leben nehmen will. Das Wichtigste ist es, sich an jemanden wenden, dem man vertraut. Vertrauen sollte man eigentlich auch immer seinem Hausarzt. Das ist für mich ein sehr guter erster Ansprechpartner.

WENN der Entschluss, warum auch immer unumstößlich ist, braucht es dafür auch in Deutschland keine Organisation und kein Natriumpentobarbital, sondern es gibt viele andere Wege dazu. Man findet sogar fundierte Ratgeber im Internet dazu, die man für wenig Geld kaufen kann. Das klingt jetzt vielleicht zynisch. Ich kenne aber so manchen Patienten, dem das Wissen über die Möglichkeiten sehr gut geholfen hat, dass er weiterleben will.

Der Tod macht die Musik!

Oder: Der Ton macht die Musik

Am 22.10.2020, kurz vor dem Shutdown, konnte der Hospizförderverein Fulda noch eine Informationsveranstaltung im Kanzlerpalais durchführen. Ich durfte mitorganisieren und moderieren. Wobei ich sagen muss, dass mir moderieren der verschiedensten Themen immer mehr Freude macht.

Hinterbliebene von vier Verstorbenen und ihre Helfer berichten zu Ängsten und auch schönen Augenblicken in Krankheit, Sterben, Tod und Trauer. Das Duo Zweiklang umrahmte mit sehr, sehr passenden Tönen und Texten.

Das Video dauert zwei Stunden. Ich habe die Bildqualität bei der riesengroßen Datei eingeschränkt, damit man es leichter streamen kann. Hineinschauen lohnt sich!

Laufen.

Geschafft. 42,195 km

Geschafft. 42,195 km. Am Stück.

#runtheskylineathome

Ohne eine winzige Pause. Alle Laufveranstaltungen dieses Jahr fielen aus. Aber ich hatte ein Ziel für 2020: Meinen Marathon durchhalten. Also habe ich meinen Frankfurt Marathon alleine im Fuldatal für mich selber gemacht. Nicht gegen die Uhr. Die Zeit war egal. Nicht gegen meinen Körper. Den wollte ich nicht überstrapazieren. Mit meinem Verstand UND meinem Körper.

Im Dezember 2018 hatte ich schwere Lungenembolien. Ich war froh zu überleben.

Dann dachte ich, ich kann nie wieder richtig Sport machen.

Dann habe ich überlegt. Ich bin Sportler. Arzt. Sportmediziner. Obendrein Palliativmediziner. Und Netzwerker. Da habe ich überlegt UND mein Netz aktiviert. Ganz ernsthaft als Patient Hilfe erbeten. Aber so gefragt: „Was würden Sie, was würdest Du als Patient selber machen?“ Das gab dann meist klare Antworten:

QUÄL DICH!

Was Dich stört, sind „nur“ die Schmerzen, das ist ganz normal. Für mich ging der Schmerz beim Laufen immer wieder über das Erträgliche hinaus.

Ich hätte nie gedacht, dass ich so hart trainieren kann. Das wäre neben einer Vollzeitstelle auch niemals möglich gewesen, weil einfach viel Ruhe brauchte zwischendurch. Nun habe ich es geschafft. Die Lungenfunktion ist und bleibt lebenslang (also hoffentlich gaaaanz lange) noch deutlich eingeschränkt. Aber ich habe es gelernt, mit der Einschränkung zu leben. Und Leistung zu bringen.

Einen großen Dank möchte ich an meine ärztlichen Berater und Unterstützer richten: Dr. Edelgard Ceppa-Sitte, Michael Conze, Dr. Hans Fader, Priv. Doz. Matthias Held, Dr. Andreas Hölscher, Dr. Bernd Kelsch, Prof. Peter Kern, Prof. Rembert Koczulla, Dr. Carsten Koerber, Prof. Edelgard Lindhoff-Last, Prof. Christoph Raschka.

Und einen großen Dank auch an mein Team Eisenhart samt meinem „Coaches“ Peter Hohmann, Daniel Jaspersen und Kalle Vogel, das mich auf (Lauf)Trainingsrunden ganz selbstverständlich mitnahm, obwohl ich dazu erst ein E-Bike, dann mein Rennrad brauchte, bis ich wieder (halbwegs) mithalten konnte.

Und einen ganz speziellen Dank bin ich Viktor Röthlin schuldig. Er hatte als Berufssportler 2009 schwere Lungenembolien und wurde dann 2010 Europameister im Marathon. Was für eine Leistung! Ohne den Austausch mit ihm wäre ich wohl nicht so verrückt gewesen, diese Herausforderung anzunehmen.

Danke.

6. Haben Sie Ihre Haltung zur Thematik Leben und Tod durch die Arbeit als Palliativmediziner geändert?

Das war die letzte der Fragen für den Kurs zur mittleren Reife. Vielleicht die interessanteste, und, ich kann sie kurz und klar beantworten.


Völlig. Durch die Auseinandersetzung mit Leben und Tod bin ich mir viel mehr über mein eigenes Leben, Sterben und meinen Tod im Klaren geworden. Ich bin gespannt, wie mein Sterben sein wird, ein bißchen freue ich mich darauf. Aber es eilt mir nicht. Tod bin ich danach ja lange genug.

5. Was bedeutet der Beruf in der Palliativmedizin für Sie?


Für mich ist es die Arbeit, die ich mit Abstand am Liebsten mache. Es gibt extreme Höhen und Tiefen. Riesen Probleme, die bearbeitet und gelöst werden sollen. Oftmals die wunderbare Rückmeldungen von den Sterbenden und den Angehörigen, auch den Hinterbliebenen. Dabei kenne ich auch das ganze Spektrum an sterbenden Patienten vom Säugling bis zum 110jährigen.


Wichtig ist mir dabei die Arbeit mit dem Patienten selbst, wie auch die Aufklärungsarbeit und die Unterstützung von Strukturbildungen, im weitesten Sinne die politische Arbeit. Da habe ich schon sehr, sehr viel lernen können, bin weit herumgekommen. Für Sie als Schülerin in Religionslehre ist es wohl interessant, dass ich in meiner Funktion als Palliativmediziner mit z. B. vielen Ministern diskutieren konnte, jetzt schon sechs oder sieben Male in den Vatikan eingeladen wurde und immer wieder Papst Franziskus begegnen konnte. Auch zu kurzen Gesprächen.

Solche Dinge wären mir ohne die Palliativversorgung nie passiert …

4. Wie stehen die Menschen zu Gott?

Das ist jetzt eine typische Frage für den Religionsunterricht, aber nichts, was wir als Palliativversorger bei unserer Arbeit primär im Sinn haben. Gerade in Deutschland ist es besonders für Ärzte eher üblich, die Religion aus den Gesprächen zum Lebensende auszuklammern.

Ich selber spreche das Verhältnis zum persönlichen Glauben irgendwann immer an, weil Glaube und Religion in einer umfassenden Palliativversorgung und besonders zum Sterben doch dazu gehören. Bei Katholiken frage ich immer, ob schon eine Krankensalbung gemacht wurde. Es ist erstaunlich, wie oft das verdrängt und vergessen wurde.

Ich habe auch schon wenige Nottaufen gehabt. Das ist ganz besonders berührend. Eine Nottaufe kann übrigens jeder Mensch vornehmen. Der Glaube, die Religion des Taufspenders spielt dabei KEINE Rolle.

Einmal hatte ich Eltern, die nicht gläubig waren und dennoch gerne wollten, dass ihr Säugling vor dem Tod noch getauft wird. Und, es war ihnen ganz wichtig, dass das auch richtig, also formal korrekt gemacht wird. In solchen existenziellen Situationen werden die Menschen einfach von Gott herausgefordert, könnte man sagen. Bei der Taufe ist die Vorschrift, dass Wasser über den Kopf fließen muss und dabei die Worte „Ich taufe Dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ gesprochen werden.


Interessant ist es, dass auch nach meiner Erfahrung bewußt gläubige Atheisten meist sehr entspannt sterben. Sie haben es sogar oft leichter dabei als unsichere Christen …

Generell ist es wohl wichtig, mit sich, den anderen und „Gott“ im Reinen zu sein. Was immer der einzelne unter „Gott“ verstehen mag.

3. ,,die letzten Wünsche „. Welche Wünsche haben sie?

3. Man spricht oft von ,,die letzten Wünsche der kranken Person zu erfüllen“. Welche Wünsche haben sie?

Erst einmal Gesundheit und weiter leben zu können. Das geht dann ja nicht mehr. Dann gibt es viele kleine Wünsche, die sehr wichtig sein können. Ein Glas frische Kuhmilch. Sonne im Gesicht. Ein liebes Wort von einem Menschen, den man länger nicht gesehen hatte. Seltener so etwas, wie einen bestimmten Ort noch einmal zu besuchen und ähnliches.


Und ganz entscheidend ist es fast immer: Zuhause bleiben können, umsorgt zu sein, Sicherheit zu haben, dass bei Problemen jemand erreichbar ist und hilft.