Tötung auf Verlangen.

Tötung auf Verlangen statt Palliativversorgung?

m 01. Dezember 2020 ist auf Frontal 21 der Oberste Bundesrichter a. D. Prof. Thomas Fischer (medienpräsent als „Fischer im Recht!“) zu sehen und zu hören, er fordert § „216 StGB müsste ergänzt werden, ich meine, dass man nicht abgrenzen kann zwischen Beihilfe und Täterschaft“. Das ist ein Paradigmenwechsel! Im Klartext für Nicht-Juristen: § 216 StGB verbietet die Tötung auf Verlangen. Eine Ergänzung des § 216 StGB wird diese ermöglichen. Das ist genau die schiefe Ebene, vor denen Michael Brand und ich seit Jahren gewarnt haben.

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/sterbehilfe-138.html

Leider glaube ich, dass wir nun auch in Deutschland die Tore für das sozialverträgliche Frühableben weit aufgestoßen haben. Es ist keine Frage mehr, ob wir auf der schiefen Ebene hinabrutschen. Wir Deutschen haben es nur noch in der Hand, wie schnell wir hinunterschlittern werden.

Die Deutsche PalliativStiftung wird weiter für Hospizarbeit und Palliativversorgung und gegen Tötungen kämpfen. Helfen Sie uns dabei und unterstützen Sie die DPS unter https://www.palliativstiftung.de/spenden-foerdern/spenden/spendenmoeglichkeiten/

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