Auch die unsachliche Diskussion über „Sterbehilfe“ in Deutschland?
Am Aschermittwoch will das BVerfG sein Urteil zu den Beschwerden über das Verbot der GESCHÄFTSMÄßIGEN Beihilfe zur Selbsttötung verkünden (§ 217 StGB).
Beihilfe zur Selbsttötung ist und bleibt in Deutschland erlaubt.
Tötung mit und ohne Verlangen ist und bleibt in Deutschland verboten.
Der Streit geht nur darum, ob und wie man verhindern kann, dass Vereinen, Firmen und Einzeltötern ihr breites Angebot weiterhin tötungsfördernd anbieten. Denn auch hier gilt leider und sehr eindeutig der marktwirtschaftliche Grundsatz: Angebot schafft Nachfrage.
Eine Stimmen besonders aus dem humanistischen Bereich meinen, es sei als ein Erfolg der Selbstbestimmung zu sehen, wenn Selbsttötungen zunehmen. Ich und viele andere sehen dies vollkommen anders.
Die PalliativStiftung plant mit Dr. iur. utr. Carsten Schütz und mir als zwei Experten aus Rechtsprechung und Palliativversorgung am Aschermittwoch, 26. Februar ab 9:30 ein Public-Viewing mit gerne auch sehr kontroverser Diskussion zum Verfassungsgerichtsurteil über die Beihilfe zur Selbsttötung.
Wer dabei sein möchte, soll sich bitte vorher bei mir anmelden: unter thomas.sitte@palliativstiftung.de oder auch über diese Website.
Hier ist ein Link zum Bundesverfassungsgericht. Und der Urteilsverkündung.